AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

  1. Geltungsbereich, Vertragssprache

1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen dem Gast und der Binzer Hof GmbH & Co. KG, Lottumstrasse 15 – 17, 18609 Ostseebad Binz – nachfolgend „Hotel“ genannt – geschlossenen Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zu Zwecken der Beherbergung – nachfolgend „Hotelaufnahmevertrag“ genannt – die unter Anwesenden, über die Internetseiten des Hotels, telefonisch, schriftlich, per Telefax oder per Email zustande kommen, sowie für die damit in Zusammenhang stehenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2.
Vorformulierte Bedingungen des Gastes, welche von den vorliegenden AGB abweichen, werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das Hotel stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4.
Vertragssprache ist Deutsch.

  1. Vertragsschluss, Speicherung des Vertragstextes

2.1.
Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. In den Fällen der Anwesenheit beider Parteien zum Vertragsschluss und der telefonischen Buchung kommt der Vertrag zustande, indem das Hotel den Antrag des Gastes annimmt. Im Fall der telefonischen Buchung übermittelt  das Hotel dem Gast eine Buchungsbestätigung per E-Mail.
2.2.
Alternativ kann der Gast das auf der Internetseite abrufbare Online-Buchungsformular nutzen. Die auf den Webseiten des Hotels dargestellte Auswahl an Leistungen stellt kein verbindliches Vertragsangebot des Hotels dar, sondern eine Aufforderung an den Gast, ein Angebot abzugeben. Durch das Ausfüllen und Absenden des Online-Buchungsformulars kommt noch kein Hotelaufnahmevertrag zwischen dem Gast und dem Hotel zustande. Der Gast gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Hotelaufnahmevertrages ab, indem er nach Ausfüllen des Online-Buchungsformulars im letzten Buchungsschritt die Schaltfläche „Ja, zahlungspflichtig buchen“ betätigt. Der Gast kann während des Buchungsvorgangs bis zum Absenden des Formulars mittels der „Zurück“-Funktion des Browser seine Eingaben korrigieren oder löschen bzw. die Buchung abbrechen.
Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande, wenn dem Gast unmittelbar – spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen – nach Absendung der Buchung eine Buchungsbestätigung per E-Mail übermittelt wird.
2.3.
Es besteht auch die Möglichkeit, Leistungen des Hotels per Brief, E-Mail, Telefax oder unter Nutzung des elektronischen Anfragenformulars auf der Internetseite unverbindlich anzufragen. Das Hotel unterbreitet in diesem Fall ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches innerhalb von 3 Tagen – vorbehaltlich einer abweichenden Frist im Angebot des Hotels – angenommen werden kann. Das Hotel bestätigt dem Gast den Vertragsschluss durch Zusendung einer Buchungsbestätigung per E-Mail.
2.4.
Diese AGB können auf der Website des Hotels in der jeweils gültigen Fassung eingesehen werden. Die Buchungsbestätigung enthält den Vertragstext einschließlich der AGB. Der Vertragstext wird vom Hotel befristet gespeichert und ist nach der Buchung aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Unberührt von Satz 3 bleiben abgaben- bzw. handelsrechtliche Vorschriften. Das Hotel bittet den Gast, in seinem eigenen Interesse für eine Speicherung bzw. einen Ausdruck des Vertragstextes zu sorgen.
2.5.
Das Hotel weist den Gast darauf hin, dass die zum Abschluss des Hotelaufnahmevertrags erforderlichen Informationen (wie z.B. die Buchungsbestätigung) zum Teil automatisiert per E-Mail übermittelt werden und der Gast sicherstellen möge, dass der Empfang von E-Mails technisch sichergestellt ist und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

III. Leistungen

3.1.
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung.
3.2.
Der Gast ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. die geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3.
Wenn der Gast im Buchungsverlauf die Möglichkeit der Angabe von Sonderwünschen hat, so haben diese – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung mit dem Hotel – stets unverbindlichen Charakter.

  1. Preise, Zahlungsbedingungen

4.1.
Die angegebenen Preise sind sog. Gesamtpreise, sie verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer und inklusive der sonstigen Preisbestandteile (z.B. ggf. inklusive Kulturförderabgabe, „Bettensteuer“). Öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen sind in den Preisen nicht enthalten. Diese sind vom Gast und dessen Mitreisenden zusätzlich vor Ort im Hotel nach den ortsüblichen Tarifen zu entrichten.
4.2.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
4.3.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Befindet sich ein Gast mit der Begleichung einer Entgeltforderung in Verzug, ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz geltend zu machen. Abweichend von Satz 3 gilt bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, ein Zinssatz in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Das Hotel kann in den Satz 4 bezeichneten Fällen außerdem die Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 EURO verlangen. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
4.4.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung bis zu 25% der vereinbarten Vergütung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder eine Anzahlung bis zu 25 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die konkrete Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden zwischen Hotel und Gast im Vertrag zumindest in Textform (z.B. E-Mail) vereinbart. Die gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreisen bleiben von den Regelungen in Satz 1 und 2 unberührt.
4.5.
Das Hotel ist berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Ziff. 4.4. oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen, wenn sich ein Gast im Zahlungsrückstand befindet oder der Vertragsumfang erweitert worden ist.
4.6.
Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe oder andere Rabatte sind grundsätzlich nicht kombinierbar. Personengebundene Firmenpreise sind nicht auf Dritte übertragbar.

  1. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) oder Nichtanreise (No Show)

5.1.
Storniert der Gast den Hotelaufnahmevertrag oder erscheint er am Anreisetag nicht, so ist das Hotel berechtigt, das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vergeben.
5.2.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Die Kostenfreiheit des Rücktrittsrechts des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem Hotel ausübt. Ab diesem Zeitpunkt steht dem Gast nur noch ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu.
5.3.
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, so behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast. Für nicht in Anspruch genommene Zimmer, die das Hotel anderweitig vergeben konnte, rechnet das Hotel dem Gast die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen an.
5.4.
Bis 18:00 Uhr am Tag der Anreise können Gäste kostenfrei stornieren.  Im Fall einer Stornierung ab 18.00 Uhr am Anreisetag ist der Gast verpflichtet, folgende Pauschalen zu zahlen:

  • Bei Übernachtung mit Frühstück : 90% des vertraglich vereinbarten Preises,
  • bei Halbpension: 70% des vertraglich vereinbarten Preises

5.5.
Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der in Ziff. 5.3. und Ziff. 5.4. genannte Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
5.6.
Auf den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfehlend hingewiesen.

  1. Vertragsbeendigung durch das Hotel

6.1.
Das Hotel ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine nach Ziff. 4.3. bis 4.5. vereinbarte und fällige Leistung des Gastes nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist und Aufhebungsandrohung nicht erbracht wird.
6.2.
Das Hotel ist ferner berechtigt, sich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag außerordentlich zu lösen, insbesondere wenn ein Verstoß gegen 7.2. dieser AGB vorliegt oder der Zweck bzw. Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist oder Zimmer absichtlich unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen in der Person des Gastes gebucht werden und dem Hotel durch dieses Verhalten ein materieller Schaden entstanden ist.

VII. Zimmerbereitstellung und -nutzung

7.1.
Die zur Verfügung gestellten Zimmer sind ausschließlich für Beherbergungszwecke bestimmt.
7.2.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung (Einwilligung) des Hotels zumindest in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
7.3.
Auf die Benutzung bestimmter Zimmer hat der Gast keinen Anspruch, es sei denn dies wurde zwischen den Vertragsparteien ab-weichend ausdrücklich vereinbart.
7.4.
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr zur Verfügung, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
7.5.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Danach ist das Hotel berechtigt, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des aktuellen Logispreises in Rechnung zu stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet.
7.6.
Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der in Ziff. 7.5. genannte Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
7.7.
Das Hotel ist ein Nichtraucher-Hotel, das Rauchen ist außerhalb der dafür vom Hotel ausgewiesenen Räume bzw. Plätze nicht gestattet.

VIII. Haftung

8.1.
Die Haftung des Hotels richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für eingebrachte Sachen des Gastes gelten die §§ 701 ff. BGB. Das Hotel empfiehlt, sofern vorhanden, die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes.
8.2.
Der Gast ist im Rahmen seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht gehalten, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.

8.3.                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt , zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht , außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotel. Es gilt auf dem gesamten Hotelgelände die StVo.

 

 

  1. Datenschutz

9.1.
Der Datenschutz unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Telemediengesetzes (TMG). Für die Vertragsabwicklung kann es zur Erhebung, Speicherung  und Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Gastes kommen. Personenbezogene Daten werden nur zur bestimmungsgemäßen Ausführung des Vertrags genutzt. Der Gast erklärt sich mit der Nutzung seiner personenbezogenen Daten für vorgenannte Zwecke einverstanden.
9.2.
Im Übrigen gelten die separaten Datenschutzbestimmungen, welche über die Internetseite des Hotels abrufbar sind.

  1. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

10.1.
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast und dem Hotel unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt Satz 1 nur insoweit, als das durch die Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterlaufen wird.
10.2.
Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Binz. Sofern ein Gast die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Binz.
10.3.
Sollten  einzelne  Bestimmungen  ganz  oder  teilweise  nicht  rechtswirksam  oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.